Dieses Regelwerk ergänzt das allgemeine Regelwerk. Alle dortigen Regeln sind hierbei voll gültig.
Allgemeine Verhaltensregeln
Guild Wars 2 ist ab einem Alter von 12 Jahren zugänglich, wir gestalten unseren Content dementsprechend.
Charaktergestaltung
- Unterstützungs-/Waffenfähigkeiten (beispielsweise alle Arten Teleport und Unsichtbarkeit) hält je nach Charakterhintergrund unterschiedlich, als Richtwert: ca. 10 Sekunden und hat einen Cooldown von ca. 5 Minuten.
- Wer eine Magie-begabte Profession spielt, sollte seinen Fähigkeiten-Pool eher klein halten, keiner kann alles!
- Limitiert euch auf eine handvoll Fähigkeiten (3-5). Das bedeutet: Ihr wählt euch die Fähigkeit aus den Waffenskills und/oder Klassenskills aus. Die Waffenfähigkeit 1. ist Standard und muss nicht gelernt werden. Die Anzahl der Fähigkeiten wird durch Training erweitert?
- Ebenso kann keiner unendlich Magie wirken. Wir haben einen “vorgestellten” Manapool, der sich durch unsere Zauber leert. (mehr Infos rund um Magie: siehe FAQ)
- Alle Fertigkeiten sind im RP nebensächlich. Übertreibt deren Nutzung nicht und versucht „unshiny“ Fähigkeiten zu verwenden. (Mehr Informationen im FAQ)
- Die Identität des Kommandeurs bleibt ungeklärt, er ist ein Mythos.
Spielsituationen
- Den aktuellen Zeitpunkt des Spiels könnt ihr dem FAQ entnehmen.
- Wir spielen das Wegmarkensystem etwas anders aus als im Spiel.
- Porten ist nur unter einer Wegmarke stehend möglich. Ausnahmen müssen vorab besprochen werden.
- Wegmarken sind generell sehr teuer.
- Asura-Portale sind für Fußgänger kostenlos und für Waren werden teure Steuern erhoben.
- Die Nutzung von Reittieren ist vorerst in Tyria untersagt! Es gibt einige wenige Ausnahmesituationen. (Mehr Informationen im FAQ)
- Die Nutzung von Gleitschirmen ist vorerst in Tyria untersagt! Es gibt einige wenige Ausnahmesituationen. (Mehr Informationen im FAQ)
Verwandlungen, Tiercharaktere, Nichtspieler-Rassen
- Charaktere, die von Natur aus Quaggan, Koda und Co. sind, sind von den Regularien nicht betroffen.
- Wir ignorieren, wenn sich ein Spieler von einem Tier zurückverwandelt.
- Verwandlungskunst ist eine “Fähigkeit” eines Charakters.
- „Verwandlungskünstler“ müssen ausgebildete Artisten sein, die ihren Beruf auch ausüben.
- Bedenkt, dass jede Verwandlungsform Vor- und Nachteile haben sollte.
- Verwandlungen, die ingame der Spielersprache mächtig sind, können dies auch als Verwandlungsform.
- Verwandlungen durch Zauber oder Tränke sind möglich, müssen aber storytechnisch eingebunden sein.
Gruppierung
- Die ingame Gruppe/”Gilde” (Orden, Jägergruppe, Abenteurergilde, Kopfgeldjägergilde) sind ein fester Bestandteil Tyrias. Jeder sollte die Möglichkeit haben einen zu bespielen.
- Gruppierungen sollten aktuell nicht mehr als 10 Personen pro Einheit haben. (Oneshot-Charaktere, die für ein spezielles RP erstellt werden, fallen nicht unter diese Regel.)
- Informationen zu den Gruppierungsleitfaden und Hilfen könnt ihr euch bei dem Gruppierungsansprechpartner abholen (siehe Discord).
- Gruppierungs-RPs sollten innerhalb der Gruppierungskategorie im Discord angekündigt werden, damit kein Spieler uninformiert bleibt, der dazu Zugang haben sollte.
- Konflikte zwischen verschiedenen Gruppierungen sind für unser Rollenspiel wichtig.
Verletzungen, Heilung und Tod
- In Guild Wars 2 gibt es drei Gesundheitszustände bei einem Charakter: lebendig (alive), angeschlagen (downed) oder besiegt (defeated).
- Prinzipiell obliegt es jedem Spieler wie schwer sein Charakter verletzt wird. Allerdings sollte z. B. einem angeschlagen Zustand oder wenn der Charakter komplett besiegt ist, Rechnung getragen werden. (mehr Informationen im FAQ)
- Welche Verletzungen vorliegen, entscheidet der Charakterspieler. Der Verletzungsgrund könnte dabei Art der Verletzung bestimmen.
- Verletzungen sollten spielsituations-abhängig behandelt werden.
- Langfristige körperliche Veränderungen an einem Charakter muss der Charakterspieler entscheiden. Ohne seine Zustimmung können keine schweren Verletzungen, Narben, Entstellungen zugefügt werden.
- Der Spieler entscheidet für sich selbst, ob sein Charakter an Verletzungen stirbt. Dabei ist folgendes zu beachten:
- Der Tod muss begründet sein (z.B.: Krankheit, schwere Verletzungen)
- Unter Beachtung des Jugendschutzes sollte dies nicht in Gegenwart von Minderjährigen ausgespielt werden.
- Verletzte müssen mit ihrem Heiler abstimmen, dass der Tod geplant ist und gegebenenfalls auf einen NPC-Heiler wechseln.
- Der Spieler eines verstorbenen Charakters entscheidet alle, ob seine Figur für andere “Zwecke” genutzt werden darf, zum Beispiel: Erwecken, Drachendiener, Nekromantie, Beschwörung des Geistes, etc.
Zuschauen, Powerplay, Meta-Gaming und Trolling
- Bewährte Erscheinungsformen für das reine Zuschauen(Lurken) sind z.B.: Schattenrabe, Katze, Busch, Stuhl und weitere.
- Alle Ausrüstung, Transportmittel (Tier/Technik), Tierbegleiter und Extras sind an den finanziellen Status, realistischen Möglichkeiten anzupassen und sollten nur mit Begründung über dem Durschnitt liegen.
- Keine Spielfigur kann alles, bedenkt immer, dass ihr euch und anderen das Spiel wegnehmt, wenn ihr alles wisst, alles dabei habt und alles alleine schaffen könnt.
Gültig ab 05/2021